Willkommen im Podologischen Zentrum
(Mülheim an der Ruhr)

Begriffswirrwa:

Podologie:

Wissenschaft des Fußes (2-jährige Vollzeitausbildung mit staatlicher Prüfung). Die Podologin darf auf Heilmittelverordnung an krankhaft veränderten Füßen von Risikopatienten Behandlungen vornehmen.

 



Medizinische Fußpflege:

Bis zum Jahre 2002 konnte sich jeder Fußpfleger auch medizinischer Fußpfleger nennen. Seit diesem Zeitpunkt ist diese Berufsbezeichnung geschützt, und der Podologin vorbehalten. Sollten Sie also mit einer medizinischen Fußpflege zu tun haben, können Sie eine Podologin erwarten.

 




Fußpfleger:

Hinter dieser Bezeichnung steckt keine gesetzlich geschützte Berufsausbildung. Es ist eher ein Lehrgang, der grundlegende Techniken der kosmetischen Fußpflege vermitteln sollte. Die Dauer dieses Lehrgangs variiert von Anbieter zu Anbieter (Wochenendkurse bis mehrmonatige Lehrgänge).

Aktuelles:



In jedem Behandlungsraum befindet sich ein Luftreiniger AERAMAX Professionell - dieser zeigt die aktuelle Luftqualität im Raum an.