Über uns
Die Qualifikation der Mitarbeiter/innen
Die Mitarbeiter*innen des Podologischen Zentrums verfügen ausschließlich über eine Ausbildung zur Podologin/ zum Podologen mit staatlicher Anerkennung.
Zusätzlich haben alle Mitarbeiter*innen ein mehrmonatiges Praktikum in der Fußambulanz eines Diabeteszentrums (oder einer gleichwertigen Institution) absolviert.
Alle unsere Mitarbeiter*innen absolvieren regelmäßig Fortbildungen.
Die Podologin/ der Podologe ist ausgebildet:
- unter Anwendung aller hygienischen Maßnahmen,
- unter Berücksichtigung geeigneter allgemeiner oder spezieller podologischer Behandlungsmethoden,
- pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß zu erkennen,
- oder zu erkennen, wann eine ärztliche Behandlung notwendig ist,
- und dann auf ärztliche Anordnung, medizinisch begründete Behandlungen am Fuß durchführen zu können
- und damit bei der Prävention und Therapie von Fußerkrankungen mitzuwirken.
Das Podologische Zentrum weist einen hohen Hygienestandard auf:
1. Schritt: Desinfektion der Instrumente durch Ultraschall
2. Schritt: Instrumente werden eingeschweißt und sterilisiert im Autoklav
Nach jeder Behandlung werden die Behandlungsräume (einschließlich Inventar) desinfiziert.
Heilmittelverordnungen
unsere Praxis ist zugelassen bei allen gesetzlichen Krankenkassen.
Wir dürfen nur eine Leistung erbringen und mit den Krankenkassen abrechnen, die vom Arzt verordnet wurde. Eine podologische Therapie ist nur dann verordnungsfähig, wenn behandlungsrelevante Diagnosen vorliegen:
- Diabetisches Fußsyndrom (DF)
- sensible oder sensomotorische Neuropathie (NF)
- Querschnittssyndrom (QF)
Beachten Sie!!!
Die Zuzahlung der Krankenkassen
Sind Sie von der Zuzahlung befreit, dann bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis zur Behandlung mit.
Gültigkeit
Ihre Verordnung hat 28 Tage Gültigkeit ab dem Tag der Ausstellung!